Satzung e.V.

Vereinssatzung

von

________________

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1          Der Verein trägt den Namen

_____________________ e.V..

Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes ____________ eingetragen.

2.         Der Verein hat seinen Sitz in ____________.

3          Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

1.         Der Zweck des Vereins ist

______________________________

2.         Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

3.         Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhalten die Mitglieder des Vereins keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

§ 3 Mitgliedschaft

1.            Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die (genaue Beschreibung der persönlichen Voraussetzungen).

2.         Ein Antrag auf Eintritt in den Verein ist schriftlich einzureichen.

3.         über den Beitrittsantrag entscheidet der Vorstand des Vereins innerhalb von sechs Wochen nach Eingang.

§ 4 Austritt

1.         Der Austritt aus dem Verein ist jeweils zum Quartalsende möglich.

2.         Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft beträgt sechs Wochen zum Quartalsende.

3.            Ausgetretene Mitglieder haben keine Ansprüche auf Anteile am Vereinsvermögen.

§ 5 Ausschluss

1.         Ein Mitglied, das vorsätzlich oder grob fahrlässig den Interessen des Vereins zuwiderhandelt, kann ausgeschlossen werden.

2.         Das betroffene Mitglied ist vor dem Entscheid über den Ausschluss zu hören.

3.         Der Ausschluss aus dem Verein kann nur von der Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden.

4.         Der Ausschließungsbeschluss ist dem Mitglied, einschließlich angemessener Begründung, schriftlich zuzustellen.

5.         § 4 Abs. 2 dieser Satzung gilt entsprechend.

§ 6 Mitgliedsbeitrag

1.         Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR ___ pro Jahr.

2.         Der Mitgliedsbeitrag ist am 1. Januar eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.

3.            Mitglieder, die länger als drei Monate mit ihren Beitragen im Rückstand sind, werden schriftlich an die fällige Zahlung erinnert. Zahlt das Mitglied seinen Beitrag nicht innerhalb von weiteren drei Monaten nach dieser Erinnerung, so kann der Vereinsvorstand ein Ausschlußverfahren nach § 5 einleiten.

§ 7 Vereinsorgane

1.            Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Beirat.

2.         Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere Organe gebildet werden.

§ 8 Vorstand

1.         Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich.

2.         Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.

3.            Beschlüsse des Vorstandes richten sich nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 32 Bürgerliches Gesetzbuch. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

4.         Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Schatzmeister vertreten.

5.         Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes für die Dauer von einem Jahr. Auf Antrag eines Drittels der Mitgliederversammlung, sind  die Vorstandemitglieder in geheimer Wahl zu bestimmen.

6.         Der Vereinsvorsitzende kann nur durch die Wahl eines neuen Vorsitzenden abgewählt werden und bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorsitzender gewählt ist.

§ 9 Mitgliederversammlung

1.         Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich zuständig für

Änderungen der Satzung;

Entlastung und Neuwahl des Vorstandes;

Beitragsneufestsetzungen;

Entscheidung über die Berufung eines abgelehnten

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1559


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