Belehrungsformular Unfallvers. + Berufsgenossenschaft
Belehrungsformular Unfallvers. + Berufsgenossenschaft
Belehrungsformular
1. So es sich um einen Wegeunfall (z.B. Fahrt von oder zur Arbeitsstätte) handelt, informieren Sie bitte unverzüglich die zuständige Berufsgenossenschaft – beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Ausschlussfristen.
2. So Sie bei einem Wegeunfall verletzt wurden, regen wir an zuerst einen sogenannten Unfallarzt
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Über den AutorDer Autor, Rechtsanwalt Michael Winter, ist spe
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