Belehrungsformular Unfallvers. + Berufsgenossenschaft

Belehrungsformular

1.  So es sich um einen Wegeunfall (z.B. Fahrt von oder zur Arbeitsstätte) handelt, informieren Sie bitte unverzüglich die zuständige Berufsgenossenschaft – beachten Sie unbedingt die gesetzlichen Ausschlussfristen.

2. So Sie bei einem Wegeunfall verletzt wurden, regen wir an zuerst einen sogenannten Unfallarzt

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