Beschwerde Terminsverlegung Owi

?

?

?

 

?

 

 

Unser Az:

Ihr Az:

In dem Bußgeldverfahren gegen

 

……………….

 

wird gegen die Weigerung des Gerichts, auf begründeten Antrag der Vertei-

digung hin den Hauptverhandlungstermin aufzuheben

 Beschwerde

eingelegt.

Der Unterzeichner verkennt keinesfalls, dass die Festlegung eines Hauptverhandlungstermins als eigenständige, richterliche Bestimmung in einem eine Entscheidung vorbereitenden Prozessvorgang grundsätzlich nicht einer Beschwerdeanfechtung unterworfen ist.

Erzeugt jedoch- wie im vorliegenden Fall- eine rechtsfehlerhafte Ermessensausübung des Gerichts eine besondere selbstständige Beschwer, ist der Beschwerde dennoch eröffnet (OLG Düsseldorf StraFo1998, 120)

Dies gilt vor allem, wenn "unschwer vermeidbar" Recht eines Angeklagten oder Betroffenen beeinträchtigt wird, sich des Beistands des gewählten Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen  (OLG München NStZ 1994, 451; OLG Frankfurt StV 1995, 10; OLG Hamburg StV 1995, 11; LG Berlin StV 1995, 239; LG Magdeburg StraFO 1997, 112; LG Hagen zfs 1999,218, BGH StV 199, 542)

Die Fürsorgepflicht gebietet es einem Gericht – auch in Bußgeldverfahren – eine Anwesenheit des gewählten Verteidigers in der Hauptverhandlung zu ermöglichen. Eine Ausnahme hiervon gilt, falls es dem Betroffenen in Anbetracht der Bedeutung der Sache oder ihrer tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten ausnahmsweise zuzumuten wäre, sich selbst zu verteidigen (OLG Zweibrücken, zfs 96,115).

Im Hinblick auf die Sach- und Rechtslage ist von dieser 

[ENDE DER VORSCHAU]




Jetzt das vollständige Dokument lesen

Das vollständige Dokument "Beschwerde Terminsverlegung Owi" können Sie nach dem Kauf sehen, als Word - Dokument (.docx) speichern und bearbeiten.

Garantiert keine Folgekosten. Zeitlich unbeschränkter Zugang zu allen Dokumenten. Kein Abo., weitere Infos

Preis zzgl. MwSt. Angebot richtet sich nur an gewerbliche Kunden.

 

Sie haben bereits einen Zugang?
Bitte hier einloggen.

Sie haben nicht den passenden Vertrag gefunden?

Nicht den passenden Vertrag gefunden?

Unsere Fachanwälte beraten Sie gern.

Schreiben Sie uns!




Liesegang & Partner stellt Ihnen Musterverträge, Vorlagen, AGB und Formulare für alle geschäftlichen Bereiche zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz beraten Sie zur Vertragsgestaltung und vertreten Sie auch gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Verträge.