Eidesstattliche Versicherung
Eidesstattliche Versicherung
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG
In Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und über Folgen der Abgabe einer unrichtigen eidesstattlichen Versicherung belehrt, ( § 156 StGB „ Wer von einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf
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Über den AutorDer Autor, Rechtsanwalt Michael Winter, ist spe
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