Honorarvereinbarung in Straf- und Bußgeldsachen
Honorarvereinbarung in Straf- und Bußgeldsachen
Honorarvereinbarung in Straf- und Bußgeldsachen:
Herr/Frau ……………………………. beauftragt Herrn/Frau Rechtsanwalt/-anwältin ............, mit seiner/ihrer Verteidigung in einer ……......................................................................sache.
Zwischen Herrn/Frau ………………………….. und Herrn/Frau Rechtsanwalt/-anwältin .......wird hinsichtlich der Vergütung für anwaltliche Tätigkeit die nachfolgende Honorarvereinbarung geschlossen:
Herr/Frau ………………….. verpflichtet sich, Herrn/Frau Rechtsanwalt/-anwältin .......... für die Bearbeitung des Falles im Rahmen der Verteidigung die nachfolgend genannten Honorare zu vergüten:
- Für die Entgegennahme von Informationen durch den Auftraggeber oder Dritte sowie die Auswertung derselben und die Beratung des Auftraggebers (ohne Kontaktaufnahme zur Strafverfolgungsbehörden oder deren Ermittlungsbeamten) ein Pauschalhonorar in Höhe von € ……………. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer .
- Für die Bearbeitung des Falles im Stadium des Vorverfahrens/Ermittlungsverfahrens (beispielsweise polizeiliche Ermittlungen/staatsanwaltschaftliche Ermittlungen/Beantragung bzw. Eröffnung eines Haftbefehls/Haftprüfung etc.) ein Pauschalhonorar in Höhe von € ……………. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Für die Bearbeitung des Falles im gerichtlichen Verfahren außerhalb einer gerichtlichen Hauptverhandlung ein Pauschalhonorar in Höhe von € ……………. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Für die Teilnahme an einer gerichtlichen Hauptverhandlung je einzelnem Verhandlungstag (unabhängig von dessen Länge/Dauer) ein Pauschalhonorar in Höhe von € ……………. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Für die Bearbeitung des Falles in einer Rechtsmittelinstanz außerhalb einer gerichtlichen Hauptverhandlung ein Pauschalhonorar in Höhe von € …………….. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Für die Teilnahme an einer gerichtlichen Hauptverhandlung in der Rechtsmittelinstanz je Verhandlungstag ein Pauschalhonorar in Höhe von € …………….. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Auslagen, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgelder, USt. und sonstige Nebenauslagen sind gesondert zu bezahlen. Für Fahrtkosten wird ein Kilometersatz von € 1,30 pro gefahrener km verrechnet.
Der Ausgang des Verfahrens ist ohne
... ENDE DES AUSZUGES.
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Über den AutorDer Autor, Rechtsanwalt Michael Winter, ist spe
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