Honorarvereinbarung in Straf- und Bußgeldsachen

Honorarvereinbarung in Straf- und Bußgeldsachen:

Herr/Frau ……………………………. beauftragt Herrn/Frau Rechtsanwalt/-anwältin ............, mit seiner/ihrer Verteidigung in einer ……......................................................................sache.

Zwischen Herrn/Frau ………………………….. und Herrn/Frau Rechtsanwalt/-anwältin .......wird hinsicht­lich der Vergütung für anwaltliche Tätigkeit die nachfolgende Honorarvereinbarung geschlossen:

Herr/Frau ………………….. verpflichtet sich, Herrn/Frau Rechtsanwalt/-anwältin .......... für die Bearbeitung des Falles im Rahmen der Verteidigung die nachfolgend genannten Honorare zu vergüten:

  1. Für die Entgegennahme von Informationen durch den Auftraggeber oder Dritte sowie die Aus­wertung derselben und die Beratung des Auftraggebers (ohne Kontaktaufnahme zur Straf­verfolgungsbehörden oder deren Ermittlungsbeamten) ein Pauschalhonorar in Höhe von € ……………. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer .
  2. Für die Bearbeitung des Falles im Stadium des Vorverfahrens/Ermittlungsverfahrens (beispiels­weise polizeiliche Ermittlungen/staatsanwaltschaftliche Ermittlungen/Beantragung bzw. Eröffnung eines Haftbefehls/Haftprüfung etc.) ein Pauschalhonorar in Höhe von € ……………. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
  3. Für die Bearbeitung des Falles im gerichtlichen Verfahren außerhalb einer gerichtlichen Hauptverhandlung ein Pauschalhonorar in Höhe von € ……………. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
  4. Für die Teilnahme an einer gerichtlichen Hauptverhandlung je einzelnem Verhandlungstag (unab­hängig von dessen Länge/Dauer) ein Pauschalhonorar in Höhe von € ……………. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
  5. Für die Bearbeitung des Falles in einer Rechtsmittelinstanz außerhalb einer gerichtlichen Hauptverhandlung ein Pauschalhonorar in Höhe von € …………….. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
  6. Für die Teilnahme an einer gerichtlichen Hauptverhandlung in der Rechtsmittelinstanz je Ver­handlungstag ein Pauschalhonorar in Höhe von € …………….. zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
  7. Auslagen, Reisekosten, Tage- und Abwesenheitsgelder, USt. und sonstige Nebenauslagen sind gesondert zu bezahlen. Für Fahrtkosten wird ein Kilometersatz von € 1,30 pro gefahrener km verrechnet.

Der Ausgang des Verfahrens ist ohne

... ENDE DES AUSZUGES.

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Der Autor, Rechtsanwalt Michael Winter, ist spe Jetzt anmelden für Zugang zu allen Dokumenten

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