Vertraulichkeitsvereinbarung für ein Projekt

zwischen

__________

– nachfolgend AA genannt –

und

__________

– nachfolgend BB genannt –

Präambel

Die Parteien beabsichtigen eine Geschäftsbeziehung auf dem Gebiet von ________________ (nachfolgend »Vorhaben« genannt). Um für dieses Vorhaben eine Machbarkeitsstudie durchzuführen, werden sie sich gegenseitig bestimmte vertrauliche technische und/oder wirtschaftliche Informationen über ihre jeweiligen Geschäfte und Produkte überlassen. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien was folgt:

I. Definitionen

1.   »Vertrauliche Informationen« im Sinne dieses Vertrags sind alle wechselseitigen Informationen, die nach Abschluss dieses Vertrags zwischen den Parteien ausgetauscht werden, sich auf das Vorhaben beziehen und als vertraulich gekennzeichnet sind.

2.   Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn

a)  sie bei Übermittlung bereits öffentlich bekannt waren oder nach Übermittlung ohne Vertragsbruch öffentlich bekannt werden,

b)  sie bei Übermittlung bereits im Besitz des empfangenden Vertragspartners waren,

c)  sie dem Empfänger von einem Dritten in rechtmäßiger Weise und ohne die Verpflichtung zur Vertraulichkeit überlassen werden,

d)  der Empfänger der anderen Partei innerhalb einer Woche ab Empfang der vertraulichen Mitteilung nachweist, dass ihm die Information bereits vor dem Empfang bekannt war.

II. Verpflichtungen

1.   Vertrauliche Informationen dürfen von den Parteien nur für das Vorhaben verwendet werden.

2.   Ein Empfänger von vertraulichen Informationen wird diese vertraulich be­handeln, insbesondere

a)  sie Dritten nicht offenbaren und auch nicht in sonstiger Weise verbreiten oder veröffentlichen,

b)  sie nur denjenigen seiner innerbetrieblichen Mitarbeiter überlassen, die sie für das Vorhaben kennen müssen.

3.   Der Empfänger von vertraulichen Informationen wird seine innerbetrieblichen Mitarbeiter, denen er die vertraulichen Informationen überlässt, in ge­eigneter Form verpflichten, ihrerseits die ihnen zugänglich gemachten vertraulichen Informationen geheim zu halten.

4.   Die vorstehenden Verpflichtungen eines Empfängers, vertrauliche Informationen geheim zu halten, besteht während der Dauer dieses Vertrages und nach dessen Beendigung für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren.

III. Fertigung von Kopien/Rückgabe

1.   Eine Partei, die vertrauliche Informationen erhalten hat, darf Kopien oder Vervielfältigungen hierfür nur in dem Umfang anfertigen, wie es für das Vorhaben vernünftigerweise erforderlich ist.

2.   Jede Partei ist berechtigt, von der empfangenden Partei nach Ablauf von zwei Wochen nach Überlassung vertraulicher Informationen zu verlangen, dass sie die erhaltenen Informationen sowie alle hiervon gemachten Kopien zurückgibt und ausdrücklich bestätigt, keine einschlägigen Unterlagen mehr in Besitz zu haben.

IV.

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 887


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