Eidesstattliche Versicherung
EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG
In Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und nach Belehrung über die strafrechtlichen Folgen vorsätzlich und fahrlässiger unrichtiger Angaben, namentlich über die Strafandrohung gemä� § 156 StGB bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei vorsätzlicher Tat bzw. gemä� § 163 Abs. 1 StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei fahrlässiger Begehung, erkläre ich hiermit an Eides statt:
Zur Person:
Zur Sache:
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Ort/Datum
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... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 203
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