Hausmeistervertrag

Anstellungsvertrag

Zwischen
Wohnungseigentümergemeinschaft .................
vertreten durch die Hausverwaltung
- Arbeitgeber -

und

Frau/Herrn ..................../Eheleuten ....................
- Arbeitnehmer -

wird nachfolgender Hausmeistervertrag abgeschlossen:

§ 1 Vertragspflichten/Probezeit/Vertragsgrundlagen

1.    Der Arbeitnehmer übernimmt ab ............. bezogen auf das Gemeinschaftseigentum - im Anwesen ....................-Straße auf unbestimmte Zeit die in beigefügter Dienstanweisung (Anlage I) im Einzelnen bezeichneten Hausmeisterarbeiten in hauptberuflicher/nebenberuflicher Anstellung.

2.    Im Rahmen vertraglicher Neben- und Treuepflichten hat der Arbeitnehmer bei besonderem Bedarf bzw. in Not- und Eilfällen auch in Anlage I nicht ausdrücklich erwähnte Arbeiten auszuführen. Er hat den Verwalter über alle erforderlichen Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Anlage zu informieren und sämtliche Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung unmittelbar drohender Gefahr notwendig sind.

3.    Vereinbart ist eine dreimonatige Probezeit mit Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats während der Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB).

4.    Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Bestimmungen gemäß Dienstvertragsrecht nach den §§ 611 ff BGB, sowie arbeitsrechtliche Vorschriften.

§ 2 Weisungsrecht des Verwalters/Korrespondenz

1.    Kontrolle und Dienstaufsicht des Arbeitnehmers erfolgen grundsätzlich durch den jeweiligen Verwalter des Arbeitgebers. Weisungsgeber ist ebenfalls ausschließlich der jeweilige Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wohnungseigentümer und Mieter haben grundsätzlich keine direkte Weisungsbefugnis.

2.    Korrespondenz des Arbeitnehmers (insbesondere Beschwerden des Arbeitnehmers über Bewohner oder seitens dieser an den Arbeitnehmer) ist ausschließlich an den Verwalter zu richten.

§ 3 Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers

1.    Dem Arbeitnehmer wird jederzeit widerruflich gestattet, einen Getränkeverkauf in kleinen Mengen im Haus durchzuführen, soweit er seine Hausmeisterpflichten nicht verletzt bzw. vernachlässigt. Steuerlasten aus einer solchen Nebentätigkeit treffen allerdings ausschließlich den Arbeitnehmer. Eine evtl. Anmeldung eines Gewerbes liegt im vollen Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers. Diese Erlaubnis ist widerruflich.

2.    Vorstehende Regelung gilt gleichermaßen für übernommene kleinere Reparaturarbeiten für Bewohner des Hauses innerhalb der einzelnen Sondereigentumseinheiten.

3.    Anderweitige zusätzliche Tätigkeiten darf der Arbeitnehmer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verwalters ausüben.

§ 4 Entlohnung

1.    Die monatliche Bruttovergütung des Arbeitnehmers beträgt ............... Euro (i. W. ....................). Die Vergütung ist am Letzten des Monats fällig. Die dem Arbeitnehmer zustehende monatliche Entlohnung errechnet sich derzeit wie folgt:

1.    Gesamtvergütung monatlich Brutto

............... Euro
2.    abzüglich Dienstwohnung (vgl. § 6)
............... Euro

3.    abzüglich anteilige Sozialausgaben
............... Euro

4.    abzüglich Lohnsteuer

............... Euro
5.    abzüglich Solidaritätszuschlag

............... Euro
6.    abzüglich Kirchensteuer
............... Euro

    ...


    ...
____________
............... Euro



Barlohn monatlich

............... Euro

2.    Weiterhin erhält der Arbeitnehmer in ungekündigter Stellung zum 01.12. eines Jahrs ein 13. Monatsgehalt.

3.    Durch die nach Abs. 1 zu zahlende Bruttovergütung sind etwaige Überstunden oder Mehrarbeit des Arbeitnehmers abgegolten.

4.    Der Arbeitnehmer darf seine Vergütungsansprüche an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers verpfänden oder abtreten.

§ 5 Arbeitszeit/Krankheit/Urlaub/Vertretung

1.    Die werktägliche Arbeitszeit beträgt .......... Stunden. Sie beginnt um .......... Uhr und endet um .......... Uhr. Zwischen .......... Uhr und .......... Uhr ist Mittagspause.

2.    Samstage, Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei. Allerdings müssen unaufschiebbare Arbeiten (wie z.B. kleine Notreparaturen, Arbeitsüberwachungen, Heizungsbedienung, Eis- und Schneeräumen, Streuen bei Glättebildung, Gefahr- und Schadensbeseitigung nach Unwettern und Ähnliches) auch an diesen Tagen ausgeführt werden.

3.    Der Arbeitnehmer hat auf Verlangen des Arbeitgebers dabei mitzuwirken, dass geeignete Vertretung bei Krankheit, Urlaub oder im Falle sonstiger Verhinderung des Arbeitnehmers vorhanden ist.

4.    Der Jahresurlaub beträgt derzeit 24 Werktage (alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertage). Urlaubszeiten sind rechtzeitig mit der Verwaltung abzustimmen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5.    Im Falle einer Erkrankung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung der nach den gesetzlichen Vorschriften. Im

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1354


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