06.03.2010 20:54
Einkommensteuer

Vermietungsverluste in Spanien

In Spanien erzielte Vermietungsverluste sind in Deutschland berücksichtigungsfähig

Von: StB Simon Bruno

In Deutschland lebende Geschwister erbten nach dem Tod ihrer Eltern deren Wohnhaus in Spanien. Sie vermieteten das Haus und machten die erzielten Verluste in ihrer Steuererklärung in Deutschland geltend. Das Finanzamt lehnte eine Berücksichtigung ab.

Der Europäische Gerichtshof[1] gab den Geschwistern recht. In einem EU‑Mitgliedsstaat erzielte Verluste aus Vermietungseinkünften sind in Deutschland berücksichtigungsfähig. Die dem entgegenstehende deutsche Vorschrift im Einkommensteuergesetz ist rechtswidrig.[2] Sie beschränkt den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU.


[1]     EuGH, Urt. v. 15.10.2009, C‑35/08, DStR 2009, S. 2186, DB 2009, S. 2353, LEXinform 0589173.

[2]     § 2a EStG i. d. bis zum 24.12.2008 geltenden Fassung.

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