Mit dem Lübeck Vertragsgenerator können Sie nun auch einen Markenlizenzvertrag individuell erstellen.
Von: Samuel Ju
Nicht jeder, der für bestimmte Produkte eine Marke benutzen möchte, muss eigene Markenrechte anmelden. Ebenso wenig muss jeder, der eigene Markenrechte besitzt, diese auch selbst benutzen. Es besteht noch eine andere Möglichkeit, an Markenrechte zu gelangen bzw. eigene Markenrechte zu verwerten: die Lizenzierung der Marke. Um eine bestimme Marke für Produkte und Dienstleistungen nutzen zu können, können Sie mit dem Markeninhaber einen Markenlizenzvertrag abschließen. Der Markeninhaber gewährt Ihnen, als dem Lizenznehmer, gegen ein vertraglich vereinbartes Entgelt die Nutzungsrechte an der geschützten Marke.
Mit dem Lübeck Vertragsgenerator können Sie nun auch einen Markenlizenzvertrag individuell gestalten. Geregelt werden können bei der Erstellung des Vertrages insbesondere folgende Punkte:
- Vertragsgebiet
- ausschließliche oder nicht-ausschließliche Lizenzeinräumung
- Benutzungspflicht des Lizenznehmers
- Übertragung des Lizenzrechts
- Unterlizenzen
- Benutzungsform / Lizenzvermerk
- Gewährleistungsausschluss / Haftungsfreistellung
- Lizenzgebühr
- Buchführungspflicht
- Qualitätsanforderungen und Qualitätskontrolle
- Verteidigung und Erhaltung der Marke
- Vertragsdauer und Kündigung
- Aufbrauchfrist
RSS-Feeds
Abonnieren Sie die News als RSS-Feed damit Sie immer auf dem Laufenden sind.
Diskutieren Sie mit uns
Stellen Sie Ihre Fragen in unserem Forum und diskutieren Sie mit uns und anderen Nutzern.
Sie haben eine Frage oder benötigen unseren Rat?
Rufen Sie uns einfach an:
Tel. 069 - 24 26 62 0
Unsere Anwälte und Steuerberater beraten Sie gern per Email oder auch am Telefon:
Beratung per Telefon/Email erfolgt nur, wenn Sie uns mit dem Erstberatungsformular beauftragt haben.
