Mit dem Lübeck Vertragsgenerator können Sie nun auch einen Markenkauf- und Übertragungsvertrag individuell erstellen.
Von: Samuel Ju
Der Inhaber einer Marke hat jederzeit die Möglichkeit, die eingetragene Marke auf einen Dritten zu übertragen. Dabei kann die Marke entweder für alle oder einen Teil der eingetragenen Waren- oder Dienstleistungsklasssen übertragen werden (sog. Vollübertragung bzw. Teilübertragung).
Um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, ist es ratsam, wichtige Punkte - wie beispielsweise mögliche entgegenstehende Rechte Dritter - vertraglich festzuhalten.
Mit dem Lübeck Vertragsgenerator können Sie nun auch einen Markenkauf- und Übertragungsvertrag individuell gestalten. Geregelt werden können bei der Erstellung des Vertrages insbesondere folgende Punkte:
- Markenbezeichnung, Registernummer, Anmelde- und Eintragungsdatum
- vollständige oder teilweise Übertragung der Marke
- Übertragung einer benutzten oder unbenutzten Marke
- Kaufpreis und Kosten
- Rechte Dritter
- Gewährleistungsausschluss
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