07.09.2010 09:57
Wettbewerbsrecht, Markenrecht

EU-Kommission: «Hessischer Handkäs» muss künftig aus Hessen kommen

Der 'Hessische Handkäs' muss künftig auch aus Hessen kommen: Der Käse ist ab sofort durch das EU-Gütezeichen 'geschützte geografische Angabe' (g.g.A). geschützt.

Von: Rechtsanwalt Jens Liesegang

Das EU-Gütezeichen "g.g.A." steht für eine enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Hersteller, die das EU-Gütezeichen "g.g.A." für den Hessischen Handkäse nutzen wollen, müssen sich an entsprechende Vorgaben halten. Grundsätzlich gilt bei der "geschützten geografischen Angabe", dass mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen werden muss.

Infos zu den Gütesiegeln finden Sie hier

ec.europa.eu/agriculture/quality/schemes/index_de.htm

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