Bayrischer Anwaltsgerichtshof: Rechtsanwalts GmbH & Co KG ist unzulässig
Der Bayerische Anwaltsgerichtshof hat in einem Urteil vom 15.11.2010 (BayAGH I - 1/10) entschieden, dass die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG nicht zulässig ist.
§ 161 Abs. 1 HGB setzt gemäß der darin enthaltenen Definition für eine KG voraus, dass es sich um eine Gesellschaft handeln muss, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist.
Eine Rechtsanwaltsgesellschaft kann aber nicht gewerblich tätig sein. § 2 BRAO bestimmt für den Beruf des Rechtsanwalts, dass dieser einen freien Beruf ausübt
(Abs. 1) und seine Tätigkeit kein Gewerbe ist (Abs. 2). Eine Gesetzesauslegung kommt zu keinem anderen Ergebnis.
Die Berufung zum BGH wurde zugelassen.
- Dateien:
GmbH___Co_KG.pdf1.8 M
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