Vermögenssteuer in Spanien
Die spanische Regierung wird die im Jahr 2007 ausgesetzte Vermögenssteuer vor der nächsten Wahl im November wieder einführen.
Von: Sonia Garcia Ballarin, Abogada LL.M.
Die andauernde Finanzkrise in Spanien und die Notwendigkeit, neue Finanzmittel zu erschließen, hat die Wiedereinführung dieser Steuer verursacht.
Geplant ist, dass die neue Steuer nur für die nächsten zwei Jahren erhoben wird. Im Unterschied zu der vorherigen Vermögenssteuer werden nur diejenigen, welche ein Vermögen in Wert von 700.000 EUR oder mehr besitzen, zur Zahlung der Steuer verpflichtet.
Die Vermögenssteuer betrifft auch alle in Spanien nicht ansässigen Immobilienbesitzer. Nicht ansässige Personen sind aufgrund der sog. „obligación real de declarar“, sprich weil sie Immobilienvermögen auf spanischem Boden besitzen, unabhängig von dem Ort ihres Wohnsitzes, von dieser Steuer betroffen.
Aber auch die nichtansässigen Personen mit geringerem Immobilienvermögen werden von der 700.000,00 EUR Grenze profitieren.
Mehr Information unter:
Vicepresidencia del Gobierno de Asuntos económicos
Wenn Sie Immobilienvermögen in Spanien besitzen, informieren Sie sich rechtzeitig über den möglichen Anfall der neuen Vermögenssteuer.
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