07.11.2011 12:12
Urheber- und Medienrecht, Wettbewerbsrecht

Justizministerium plant besseren Schutz gegen überzogene Abmahnungen

Die Bundesjustizministerin will gegen zunehmende Missstände bei Abmahnungen vorgehen. Ihr Ministerium werde demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, der den finanziellen Anreiz für solche Abmahnungen reduzieren und den "fliegenden Gerichtsstand" eindämmen soll.

Von: RA Marco Rössel

Der angekündigte Gesetzentwurf soll vor allem kleinen Händlern und Existenzgründern helfen, die sich mit dem Internethandel eine Existenz aufbauen oder ein neues Geschäftsfeld erschließen wollen. Da moderne Software auch geringste Wettbewerbsverstöße im Internet mit wenig Aufwand aufspürt, wurden auch Bagatellverstöße in der Vergangenheit oft massenhaft abgemahnt. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu den Verbesserungen, die das Gesetz bringen soll: "Die Abmahnkosten werden niedriger, weil wir im Gebührenrecht die entscheidenden Stellschrauben verändern. Die Gegenstands- und Streitwerte werden so angepasst, dass die Abmahnkosten nicht mehr aus dem Ruder laufen können." Nach geltendem Recht kommt es außerdem zu "fliegenden Gerichtsständen", so dass Existenzgründer vor Gerichten weit weg von Niederlassung oder Wohnsitz verklagt werden. "Das forum shopping bei der Gerichtswahl wird beendet", erläutert die Bundesjustizministerin. Außerdem sollen missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.

Auch im Urheberrecht soll der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden. "Anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind, drängen den eigentliche Abmahnzweck, nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können, immer weiter in den Hintergrund", so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Quelle: Pressemitteilung des BMJ vom 03.11.2011

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