Das Gesetz zur Einführung der Button-Lösung wurde am 16.05.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die tiefgreifenden Neuregelungen treten damit zum 1. August 2012 in Kraft.
Die neuen Regelungen (§ 312g Abs. 2 bis 4 BGB n.F.) gelten für jeden Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, z.B. für Verkäufe in Online-Shops, Portalen oder über mobile Lösungen.
Für die Schaltfläche zum Absenden der Bestellung - den "Button" - ist ab dem 01.08.2012 die Beschriftung gesetzlich vorgegeben: "zahlungspflichtig bestellen". Möglich sollen auch sein "kostenpflichtig bestellen", "zahlungspflichtigen Vertrag schließen" oder "kaufen". Der Kunde muss erkennen, dass er mit seiner Bestellung eine finanzielle Verpflichtung eingeht.
Außerdem müssen dem Verbraucher unmittelbar vor dem Vertragsschluss alle wesentlichen Vertragsinformationen klar und verständlich in hervorgehobener Weise vor Augen geführt werden. Versteckte Hinweise an einer anderen Stelle des Internetauftritts reichen nicht. Es handelt sich um folgende Informationen:
- Die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung,
- Die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,
- Den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht,
- Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden.
Erfüllt der Unternehmer die neuen Pflichten nicht, kommt erstens kein Vertrag zustande und der Verbraucher muss nicht zahlen. Außerdem drohen Abmahnungen durch Mitbewerber.
Sprechen Sie uns an, wenn wir Sie bei der Anpassung Ihres Angebots an die neue Gesetzeslage beraten und unterstützen sollen!
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