Die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung auf dem gesamten deutschen und österreichischen eBay-Marktplatz wird sich voraussichtlich auf 2013 verschieben, weil eBay zunächst eine Lizenz nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) benötigt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eBay vor einigen Tagen über ihre Rechtsauffassung informiert, dass eBay für die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung eine Lizenz nach dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) benötigt. eBay wird nun die aus Sicht der BaFin notwendige Lizenz erwerben. Die neue Zahlungsabwicklung kann erst anschließend für den eBay-Marktplatz eingeführt werden.
Zahlungsinstitut nach dem ZAG sind alle Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne zu den folgenden Instituten zu zählen: Kreditinstitute, E-Geld-Institute, Bund und Länder, die Europäische Zentralbank, die Deutsche Bundesbank sowie andere Zentralbanken.
Zu den erlaubnispflichtigen Zahlungsdiensten gehören die folgenden Geschäfte:
- das Ein- oder Auszahlungsgeschäft,
- das Zahlungsgeschäft in Form des Lastschriftgeschäfts, das Überweisungsgeschäft und das Zahlungskartengeschäft ohne Kreditgewährung,
- das Zahlungsgeschäft mit Kreditgewährung,
- das Zahlungsauthentifizierungsgeschäft,
- das digitalisiertes Zahlungsgeschäft und
- das Finanztransfergeschäft.
RSS-Feeds
Abonnieren Sie die News als RSS-Feed damit Sie immer auf dem Laufenden sind.
Diskutieren Sie mit uns
Stellen Sie Ihre Fragen in unserem Forum und diskutieren Sie mit uns und anderen Nutzern.

