14.02.2007 20:48
Einkommensteuer, InternetKaufpreis für eine Domain ist keine Betriebsausgabe
Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens können nicht sofort als Betriebsausgaben abgezogen und in der Regel auch nicht abgeschrieben werden, entschied der BFH.
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen, da der Erfolg eines Internet-Auftritts oft maßgeblich von dem Domain-Namen (Internet-Adresse) abhängt und mitunter hohe Beträge dafür ausgegeben werden, um den Domain-Namen zu erwerben.
Nach dem o.g. Urteil seien Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut. Ein Unternehmer könne daher die Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens, den er für seinen Internet-Auftritt benötigt, nicht sofort als Betriebsausgaben abziehen. Ebenso wenig könne er Absetzungen für Abnutzung vornehmen, weil die Nutzbarkeit eines Domain-Namens zeitlich nicht beschränkt ist. Dies gelte jedenfalls für Domain-Namen, deren Bekanntheitsgrad von werterhaltenden Maßnahmen und vom Zeitgeist unabhängig ist.
Der Kaufpreis könne erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme des Wirtschaftsgutes als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
In dem vom BFH entschiedenen Fall bezeichnete der Domain-Name einen bekannten Fluss bzw. eine bekannte Region in Deutschland. Offen ließ der BFH, ob ein Domain-Name ausnahmsweise dann abnutzbar ist, wenn er sich aus einem Schutzrecht (z.B. einer Marke) ableitet.
Es sind daher jetzt andere Modelle zu prüfen, wie etwa der private Erwerb mit anschließender entgeltlicher Zurverfügungstellung an das eigene Unternehmen. Auch die Aufsplittung des Preises in einen geringen Teil für die Domain und den höheren für Inhalte/Software bietet sich an. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig.
BFH Urteil vom 19.10.2006 - III R 6/05
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 14.02.2007.
Weitere News in dieser Kategorie
RSS-Feeds
Abonnieren Sie die News als RSS-Feed damit Sie immer auf dem Laufenden sind.
Sie haben eine Frage oder benötigen unseren Rat?
Zögern Sie nicht. Ihre Anfrage ist in jedem Fall unverbindlich. Mit unseren Angebot erhalten Sie eine konkrete Entscheidungsvorlage. Sollten Sie das Angebot nicht wahrnehmen wollen, entstehen keinerlei Kosten für Sie.
Hier unverbindlich anfragen
Oder Sie stellen uns Ihre Frage einfach, anonym und unverbindlich in unserem Forum








