17.04.2007 08:43
Wettbewerbsrecht, AGB, eBay

Unfrei versendete Ware muss angenommen werden

Von: liesegang

Verbraucher dürfen nicht in Bezug auf das gesetzliche Widerrufsrecht darauf hingewiesen werden, dass unfrei zurückgesandte Ware nicht angenommen wird, entschied das OLG Hamburg.

Der interessierte Verbraucher könnte annehmen, dass das Widerrufs- und Rückgaberecht unter der Bedingung der Frankierung der Sendung und somit der Vorleistungspflicht des Verbrauchers steht. Dieses widerspricht aber dem klaren Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB, wonach die Kosten der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer zu tragen hat. Da somit die Rücksendung der Ware im Falle des Widerrufs oder der Rückgabe zu den Vertragspflichten des Unternehmers zu zählen ist, beinhaltet die Belastung des Verbrauchers mit den Kosten der Rücksendung auch die Belastung mit einer Vorleistungspflicht, die dem gesetzlichen Leitbild der §§ 320 ff. BGB nicht entspricht. Dieses, obwohl hier keine Leistungspflicht des Verbrauchers, sondern eine solche des Unternehmers in Frage steht.

Unerheblich sei, dass darauf hingewiesen wurde, dass bei einem Warenwert unter € 40.- die Rücksendekosten von dem Käufer zu tragen sind (vgl. § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB). Aus dieser Vorschrift ergibt sich lediglich, dass die Parteien in diesen Fällen in zulässiger Weise eine entsprechende Kostentragung vereinbaren können. Die Zulässigkeit einer Bestimmung, die Ausübung des Widerrufs- und Rückgaberechts von der vorherigen Frankierung der Sendung abhängig zu machen, erschließe sich hieraus nicht.

Der Verstoß gegen diese Informationspflicht nach §§ 312 c ff. BGB stellt auch einen Wettbewerbsverstoß dar.

(RA Jens Liesegang)

OLG Hamburg, Urteil vom 14.2.2007, Az 5 W 15/07

blog comments powered by Disqus

RSS-Feeds

Abonnieren Sie die News als RSS-Feed damit Sie immer auf dem Laufenden sind.

Kostenlosen Newsletter abonnieren

Diskutieren Sie mit uns

Stellen Sie Ihre Fragen in unserem Forum und diskutieren Sie mit uns und anderen Nutzern.

Sie haben eine Frage oder benötigen unseren Rat?

Rufen Sie uns einfach an:

Tel. 069 - 24 26 62 0

Unsere Anwälte und Steuerberater beraten Sie gern per Email oder auch am Telefon:

Erstberatung von Rechtsanwalt

Beratung per Telefon/Email erfolgt nur, wenn Sie uns mit dem Erstberatungsformular beauftragt haben.



Stellenangebote