14.05.2007 20:59
Wettbewerbsrecht, eBay

eBay: Versandkosten müssen bei Sofort-Kaufen Option bereits auf Shop-Seite stehen

Von: liesegang

Bei Sofort-Kaufen Angeboten im Rahmen eines eBay-Shops muss bereits auf der Shop-Übersichtsseite in einer dem Preis unmittelbar räumlich zugeordneten oder anderweitig hervorgehobenen Weise darauf hingewiesen werden, ob und ggf. in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen, entschied das LG Hamburg in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Beschl. v. 19.04.2007, Az.: 315 O 372/07).

Nach Auffassung des Gerichts genüge es nicht, wenn diese Angaben erst auf der Artikelseite angezeigt werden. Bei Fehlen der Angaben liege ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und damit ein Wettbewerbsverstoß vor.

Ob andere Gerichte die Ansicht des LG Hamburg teilen werden, ist nicht absehbar. Um gewerblichen Verkäufern eine höchstmögliche Rechtssicherheit zu bieten, arbeitet eBay bereits an einer Anpassung der Shop-Übersichtsseite.

Bis diese Änderung erfolgt, empfiehlt eBay allen gewerblichen Verkäufern Ihre Sofort-Kaufen Angebote bzw. Ihre Shop-Übersichtsseite entsprechend anzupassen. Dafür bietet es sich etwa an, die nach Ansicht des LG Hamburg erforderlichen Angaben zu den Versandkosten direkt in die Artikelbezeichnung oder den Untertitel einzufügen.

Quelle: eBay

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