Von: liesegang
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 14.02.2007 (Az.: 5 W 15/07) klargestellt, dass eine Regelung des gewerblichen Verkäufers, wonach unfreie Rücksendungen durch den Käufer bei Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts nicht angenommen werden, unzulässig ist und als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Wir berichteten.
Ob der Verkäufer auch die Versandkosten für die Hinsendung erstatten muss, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Ein Muster für die Widerrufsbelehrung, die dies berücksichtigt, finden sie hier.
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