15.05.2007 11:16
Wettbewerbsrecht, eBayeBay: Bei Preisen muss ausdrücklich inkl. MwSt stehen
Gewerbliche eBay-Händler müssen bei den Preisen gegenüber Verbrauchern ausdrücklich angeben, dass diese die Mehrwertsteuer beinhalten. Erfolgt dass nicht liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
Die Nichtangabe, dass die Preise sich „inkl. Mehrwertsteuer“ verstehen, verunsichert den Verbraucher in seinem Verständnis der Preisangabe und gibt demjenigen Anbieter, der sich nicht an das Gesetz hält, die Möglichkeit, sich anschließend unredlich zu verhalten und die USt. zusätzlich zu verlangen (OLG Hamburg, Beschluss vom 4.1.2007 - 3 W 224/06 (LG Hamburg).
Der Endverbraucher würde zwar regelmäßig davon ausgehen, dass ihm ggü. mit Brutto-Preisen geworben wird. Der Zweck des Gesetzes bestehe nach der amtlichen Begründung aber gerade in einer Klarstellung aus Verbrauchersicht (BR-Drs. 579/02, S. 5) und das Gesetz wolle ansonsten nötige Nachfragen und die Gefahr von Missverständnissen von vornherein vermeiden.
Gerade der zuletzt genannte Zweck des Gesetzes ist tangiert, denn der Verbraucher, der es aus den Angeboten gesetzestreuer Wettbewerber gewohnt ist, mitgeteilt zu bekommen, dass die Preise sich „inkl. Umsatzsteuer“ verstehen, wird in seinem Verständnis der Preisangabe verunsichert, und demjenigen Anbieter, der sich nicht an das Gesetz hält, wäre immerhin die Möglichkeit gegeben, sich anschließend unredlich zu verhalten und die USt. zusätzlich zu verlangen.
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