25.05.2007 19:56
WettbewerbsrechtEuGH urteilt über Teleshopping / TV-Sender bangen um Einnahmen aus Gewinnspielen
Den deutschen TV-Sendern drohen die Einnahmen aus Gewinnspielen wegzubrechen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) überprüft derzeit die Auslegung des Begriffs "Teleshopping", der in der neuen Fernsehrichtlinie mit Werbung gleichgestellt wird.
Damit gelten für Teleshopping-Formate künftig die gleichen zeitlichen und inhaltlichen Regeln wie für Werbung. Falls nun auch kostenpflichtige Gewinnspiele vom EuGH als Teleshopping ausgelegt werden, müssten diverse TV-Sendungen wie Big Brother neu überdacht werden.
Hintergrund ist die Frage, ob der ORF mit der Sendung "Quiz-Express" gegen das gesetzliche Teleshopping-Verbot verstoßen hat oder nicht. Der Bundeskommunikationssenat hat den Luxemburger Gerichtshof ersucht, die EG-Fernsehrichtlinie entsprechend auszulegen. Am 24. Mai muss der Generalanwalt seine Schlussanträge vorlegen, bis zum endgültigen Spruch vergehen üblicherweise mehrere Monate.
Dem ORF ist es gesetzlich verboten, Sendezeiten für Teleshopping zu vergeben. Im April 2005 hatte die heimische Medienbehörde KommAustria beanstandet, dass die nächtliche Telefonshow "Quiz-Express" dieses Verbot verletzt. In der Sendung wurden die Zuschauer zum Anrufen und Raten animiert, wobei ein Anruf 70 Cent kostete. Vier Wochen später erstattete KommAustria Anzeige beim Bundeskommunikationssenat.
Der Gerichtshof soll nun beurteilen, ob unter "Teleshopping" auch Sendungen oder Sendungsteile zu verstehen sind, in denen den Zuschauern die Möglichkeit angeboten wird, sich über Mehrwert-Telefonnummern und damit entgeltlich an einem Gewinnspiel des Fernsehveranstalters zu beteiligen, oder ob es sich um - erlaubte - Werbung handelt. Das ORF-Gesetz definiert Werbung und Teleshopping mit den gleichen Begriffen wie die EU-Fernsehrichtlinie.
Quelle: W&V, DER STANDARD
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