Sie sind hier: luebeckonline.com > NewsBlog

07.06.2007 16:44

Wettbewerbsrecht, AGB, IT-Recht

BGH: Urteil zu Online-Versandkosten erwartet

Am kommenden Freitag entscheidet der BGH die Frage, ob in Online-Shops die Versandkosten direkt neben dem Produktpreis oder erst auf einer weiteren Seite im Bestellvorgang angegeben werden müssen.

Von: Jens Liesegang

Hintergrund ist eine Klage der Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH, die die Angabe direkt neben dem Preis für erforderlich hält. Der Verbraucher müsse für einen Preisvergleich mit anderen Anbietern auf einer einzigen Seite die anfallenden Endkosten erhalten. Dem widerspricht die Mindfactory AG. Dass diese Angaben unmittelbar neben dem Produktpreis stehen müssen, ist sei der Verordnung nicht zu entnehmen.

In der mündlichen Verhandlung machte der I. Zivilsenat des BGH bereits deutlich, es sei ausreichend, wenn Angaben zu den Versandkosten auf der zweiten Seite des Internetauftritts des Handels zu finden seien.

In Verbindung stehende News:

 BGH: Angaben zur Umsatzsteuer und Gewährleistungsrechten - 30.04.08 19:41

Weitere News in dieser Kategorie

Endlich Ruhe beim Widerrufsrecht?
BVerfG: Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung abgewiesen
BGH: EuGH muss entscheiden, ob nach Widerruf Verkäufer die Versandkosten erstatten muß
Gesetzentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung und Kostenfallen im Internet verabschiedet
LG Frankfurt am Main: Telefongesellschaft haftet für Schäden durch verzögerte Umschaltung eines Anschlusses
Bookmarks: del.icio.usgoogle.comMister WongTechnorati

 

RSS-Feeds

Abonnieren Sie die News als RSS-Feed damit Sie immer auf dem Laufenden sind.

Sie haben eine Frage oder benötigen unseren Rat?

Zögern Sie nicht. Ihre Anfrage ist in jedem Fall unverbindlich. Mit unseren Angebot erhalten Sie eine konkrete Entscheidungsvorlage. Sollten Sie das Angebot nicht wahrnehmen wollen, entstehen keinerlei Kosten für Sie.

Hier unverbindlich anfragen

Oder Sie stellen uns Ihre Frage einfach, anonym und unverbindlich in unserem Forum