07.06.2007 16:44
Wettbewerbsrecht, AGB, IT-RechtBGH: Urteil zu Online-Versandkosten erwartet
Am kommenden Freitag entscheidet der BGH die Frage, ob in Online-Shops die Versandkosten direkt neben dem Produktpreis oder erst auf einer weiteren Seite im Bestellvorgang angegeben werden müssen.
Hintergrund ist eine Klage der Media Markt TV-Hifi-Elektro GmbH, die die Angabe direkt neben dem Preis für erforderlich hält. Der Verbraucher müsse für einen Preisvergleich mit anderen Anbietern auf einer einzigen Seite die anfallenden Endkosten erhalten. Dem widerspricht die Mindfactory AG. Dass diese Angaben unmittelbar neben dem Produktpreis stehen müssen, ist sei der Verordnung nicht zu entnehmen.
In der mündlichen Verhandlung machte der I. Zivilsenat des BGH bereits deutlich, es sei ausreichend, wenn Angaben zu den Versandkosten auf der zweiten Seite des Internetauftritts des Handels zu finden seien.
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