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28.06.2007 07:52

Werberecht

Wieviel Bio ist in Bio?

Neues EU-Siegel gestattet Spuren gentechnischer Verunreinigungen

Von: Rechtsanwalt Jens Liesegang

Ab 2009 müssen alle in der Europäischen Union vertriebenen Bio-Produkte mit dem EU-Biosiegel gekennzeichnet sein. Allerdings lässt dieses Siegel auch Spuren gentechnisch veränderter Organismen in Lebensmitteln ausdrücklich zu. Zwar darf nach der neuen EU-Vorschrift auch künftig kein gentechnisch verändertes Getreide ins Bio-Müsli. Eine Verunreinigung beispielsweise durch Pollenflug von Genfeldern muss allerdings nicht auf der Verpackung des Bio-Produkts ausgewiesen sein, wenn der Anteil 0,9 Prozent nicht übersteigt.

Strengere deutsche Bio-Siegel wie die der privaten Anbauverbände Bioland und Demeter können nach 2009 neben dem EU-Siegel weiterhin verwendet werden. Noch hat der Verbraucher also die Möglichkeit, sich für Bio-Produkte ohne gentechnische Spuren zu entscheiden. (LexisNexis)

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