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28.06.2007 09:50

Wettbewerbsrecht, IT-Recht

Anzeigen für eBay-Auktionen auf eigenen Webseiten sind gefährlich

Die von eBay zur Einbindung auf eigenen Webseiten angebotenen Werbeblöcke sind wettbewerbsrechtlich bedenklich, da Sofort-Kaufen Preise weder einen Hinweis auf MwSt. noch Versandkosten beinhalten.

Von: Rechtsanwalt Jens Liesegang

Wer bei eBay mit der Sofort-Kaufen Funktion Waren verkauft muss sicherstellen, dass immer bei Nennung des Preises auf anfallende Liefer- und Versandkosten hingewiesen wird; auch bei Suchseiten von eBay, die man selbst nicht beeinflussen kann! Wird auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer nicht auf derselben Internet-Seite mit dem Preisangebot hingewiesen, so kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, ob der Verstoß gegen § 1 II 1 Nr. 1 PAngV gem. §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauter ist oder als Bagatellfall einzustufen wäre.

siehe dazu OLG Hamburg, Urteil vom 15. 2. 2007 - 3 U 253/06 (Sofort kaufen)

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