29.07.2007 09:36
Netzwelt

Entwicklung von KisMAC wird eingestellt

Das für OS X erhältliche, frei verfügbare, passive Tool zum Auffinden und Überwachen von WLAN's wird künftig nicht weiter entwickelt.
Von: Rechtsanwalt Jens Liesegang

Wie es in einem slashdot.org Artikel dazu heisst, ist neben dem Fehlen von Zeit die künftige Rechtslage in Deutschland betreffend Strafbarkeit des Besitzes oder Betriebs von derartigen Tools Hauptgrund für das Einstellen der Entwicklung.

kismac.de ist derzeit nicht erreichbar. Die Quellcodes können über Sourceforge.net erhalten werden.

Die noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Strafvorschriften für solche Tools finden schon ihr wohl erstes Opfer. Schade eigentlich, denn mit KisMAC lässt sich unter OS X einfach und schnell nach offenen WLAN's suchen. Im StGB soll u.a. ein sogenannnter "Hackerparagraph" eingefügt werden. Nach diesem § 202a StGB soll (wie es der derzeitige Regierungsentwurf vorsieht, dem noch vom Bundesrat zugestimmt werden müsste) künftig mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder finanziell bestraft werden, wer eine Straftat vorbereitet durch das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen, Verbreiten oder Zugänglichmachen von Passwörtern oder sonstigen Sicherheitscodes für den Datenzugang sowie von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer entsprechenden Tat ist. § 202a StGB sieht vor, auch bereits den unbefugten Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen zu kriminalisieren.

§ 202b StGB regelt, dass üblicherweise mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe belegt wird, wer sich oder einem anderen unbefugt unter Anwendung von Hacker-Tools nicht für ihn bestimmte Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft.

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