Neuordnung der Rechtsberatung beschlossen
Gemeinnützige, unentgeltlich arbeitende Einrichtungen sollen künftig grundsätzlich in Rechtsfragen beraten dürfen. Ansonsten bleibt es aber dabei, dass nur Rechtsanwältinnen und -anwälte vor Gericht auftreten und bezahlten Rechtsrat anbieten können.
Von: Rechtsanwalt Jens Liesegang
Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Deutsche Bundesrat heute gebilligt. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, das an die Stelle des Rechtsberatungsgesetzes von 1935 treten soll.
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz behält grundsätzlich das Monopol der Rechtsanwältinnen und – anwälte bei, umfassenden Rechtsrat zu erteilen. Denn diese sind gesetzlich in besonderer Weise zur Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Wahrung der Mandanteninteressen verpflichtet. Durch ihre Ausbildung gewährleisten sie die Qualität der Rechtsberatung.
Vorgesehen ist jedoch, das Monopol etwas zu öffnen: Karitative Einrichtungen sollen künftig unentgeltlich beraten können. Außerdem soll spezielle Rechtsberatung als Nebenleistung zu anderen Tätigkeiten möglich werden. So könnte künftig der Architekt einen Bauherrn auch zu den Baurechtsfragen eines geplanten Gebäudes beraten.
Das Gesetz soll am 1. Juli 2008 in Kraft treten.
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