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15.11.2007 00:00

Wettbewerbsrecht, AGB

Bundestag billigt Novelle der Verpackungsverordnung

Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden.

Von: Rechtsanwalt Jens Liesegang

Die Verpackungsnovelle beendet darüber hinaus die bislang mögliche Verrechnung bei der Erfassung von gewerblichen Verpackungsabfällen mit Verpackungen von privaten Haushalten. Von der Pflicht zur Lizenzierung bei dualen Systemen werden funktionierende branchenbezogene Rücknahmelösungen ausgenommen, die von den zuständigen Behörden genehmigt sind. Sie dürfen jedoch keine Verpackungen einbeziehen, die bei privaten Haushalten anfallen. Für Transparenz sorgt zukünftig die Pflicht, Vollständigkeitserklärungen über die in Verkehr gebrachten Verpackungen abzugeben.

Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen.

Entwurf zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/38818.php

www.bmu.de/verpackungsverordnung Themenliste zur Verpackungsverordnung

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