Die EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva hat heute die Ergebnisse EU-weiter Ermittlungen gegen irreführende Werbeaussagen und unlautere Praktiken beim Internetverkauf von Flugtickets bekannt gegeben. Die Aktion betraf die etablierten Fluggesellschaften Europas ebenso wie Billigflieger und andere Internetanbieter von Flugtickets. Diese ergab, dass über die Hälfte aller Websites Unregelmäßigkeiten aufwiesen, insbesondere bei Preisangaben, Vertragsbedingungen und der Verständlichkeit der übrigen Konditionen.
Von: Rechtsanwalt Jens Liesegang
Im Zuge dieser ersten konzertierten EU-Aktion wurden über 400 Internetauftritte unter die Lupe genommen und auf Einhaltung der EU-Verbraucherrechtsvorschriften geprüft. Jetzt werden die betreffenden Unternehmen von den Behörden kontaktiert und aufgefordert werden, den Inhalt ihrer Internetauftritte zu korrigieren oder ihren Standpunkt darzulegen. Kommissarin Kuneva hat den Unternehmen eine Frist von vier Monaten gesetzt, um zu reagieren und ihre Websites mit geltendem EU-Recht in Einklang zu bringen. Sie warnte davor, dass sie – unabhängig von eventuellen rechtlichen Schritten – bei Bedarf nicht zögern werde, nach Ablauf dieser Frist säumige Unternehmen namentlich zu nennen.
„Die Verbraucher haben überall – ob in Brüssel, Barcelona, München oder in Manchester – Anspruch auf klare und faire Preise und auf Schutz vor bösen Überraschungen im Kleingedruckten von Verträgen”, sagte EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva. „Wir haben festgestellt, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher von rund 50 % der Ticketangebote im Internet enttäuscht sind." Sie fügte hinzu: „Ich ermahne die Unternehmen nachdrücklich, umgehend ihre Hausaufgaben zu machen. Nach Ablauf der Frist im Januar werde ich nicht zögern, weitere Schritte zu unternehmen und gegebenenfalls die Unternehmen an den Pranger zu stellen, die immer noch gegen die Vorschriften verstoßen.“
Koordinierte Ermittlungen
Die in diesem Fall praktizierte Vorgehensweise stellt ein Novum bei der Durchsetzung von EU-Recht dar: Die Ermittlung möglicher Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht erfolgte zeitgleich, systematisch und abgestimmt in verschiedenen Mitgliedstaaten. Initiiert und koordiniert wurde diese
Untersuchung der Praktiken beim Online-Ticketverkauf von der Europäischen Kommission. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, die seit Ende 2006 in Kraft ist.
Vorgehensweise
In der besagten Septemberwoche durchkämmten die beteiligten nationalen Behörden mit Hilfe einer gemeinsamen Methodik und vorher festgelegter Suchbegriffe (z. B. „Flugticket”, „Billigflug”, „Reise”, „Last minute”, „Flugmeilen”) das Internet nach Anbietern, die Verbrauchern in den jeweiligen Ländern Flüge anbieten. Hunderte von Websites wurden von nationalen Beamten daraufhin geprüft, ob sie gegen EU-Recht verstoßen; im Einzelnen geht es dabei um die Richtlinien des Rates 84/450/EWG über irreführende Werbung und 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.
Die breit angelegten Ermittlungen konzentrierten sich auf dreierlei:
– Eindeutige Preisangaben: Der Gesamtpreis sollte von vornherein deutlich angegeben werden, d. h. zusätzliche Kosten – etwa Steuern, Buchungs- und Kreditkartengebühren – sollten gleich zu Beginn und nicht erst im weiteren Verlauf des Buchungsvorganges erkennbar sein.
– Verfügbarkeit: Alle Bedingungen eines Angebots, insbesondere dessen beschränkte Verfügbarkeit, sollten klar und deutlich genannt werden. Günstige Preise und Sonderangebote dienen oft dazu, Verbraucher in den Buchungsvorgang „hineinzulocken“, obwohl es in Wirklichkeit nur sehr wenige Sitzplätze zu den angebotenen Bedingungen gibt.
– Faire Vertragsbedingungen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten leicht auffindbar, verständlich und fair sein. Als unlauter gilt es zum Beispiel, wenn das Angebot an eine Pflichtversicherung gekoppelt ist oder wenn sich die Verbraucher ausdrücklich gegen (anstatt für) den Abschluss einer Versicherung entscheiden müssen. Die Vertragsbedingungen müssen in der Sprache der Verbraucher verfügbar sein.
Die Behörden werden jetzt die betreffenden Unternehmen auffordern, Stellung zu nehmen oder ihre Praktiken zu ändern. Kommen die Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, so riskieren sie rechtliche Konsequenzen in Form von Geldbußen oder der Sperrung ihres Internetauftritts. Bei den nationalen Fällen werden die nationalen Behörden die Ermittlungen und die Durchsetzung übernehmen. Bei grenzüberschreitenden Fällen (wenn beispielsweise der Anbieter von einem anderen Land aus tätig ist) wird über das CPC-Netz Amtshilfe bei den Kollegen in anderen EU-Ländern angefordert.
Quelle PM EU IP/07/1694
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