12.03.2008 19:42
Wettbewerbsrecht, AGBNeues amtliches Muster für die Widerrufsbelehrung
Das Bundesjustizministerium hat ein neues amtliches Muster für die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften veröffentlicht. An diesem Muster müssen sich Unternehmer ab dem 1.4.2008 orientieren.
Diese Muster sind in der Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung enthalten, die am 12.03.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist.
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sind die neuen Muster klarer gefasst als die bisherigen.
In der Vergangenheit hatten zahlreiche Gerichte die bisherigen Musterwiderrufsbelehrungen für rechtlich nicht korrekt eingestuft und deren Verwendung als wettbewerbswidrig angesehen. Hierdurch sind zahlreichen Händlern ganz erhebliche Rechtsverfolgungskosten entstanden. Die neuen Muster sollen diesen Mißstand beseitigen.
Die Änderung der Muster in der Verordnung sei unverzichtbar, um wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verwendung der Muster kurzfristig die Grundlage zu entziehen, so das Ministerium weiter. In einem zweiten Schritt werde das Ministerium Vorschläge für ein formelles Gesetz unterbreiten, das auch Regelungen zu den Musterbelehrungen enthalten werde. Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprächen, gelte noch eine Übergangsfrist bis zum 01.10.2008. Unternehmen solle genügend Zeit verbleiben, um sich auf die Änderungen einzustellen.
Es handelt sich nach wie vor lediglich um eine Verordnung ohne Gesetzcharakter. Wenn die Texte so verwendet werden, wie es die Verordnung vorsieht kann es nach wie vor sein, dass ein Gericht dies als nicht ausreichend ansieht. Der Umgang mit der vorangehenden Fassung hat dies gezeigt. An den gesetzlichen Pflichten, die den Umfang der Belehrungen festlegen, hat sich nämlich nichts geändert. Es wurden lediglich neue Musterbelehrungen veröffentlicht. Dabei handelt es sich lediglich um amtliche Empfehlungen aber keine verbindliche Verpflichtung, Belehrungen im Fernabsatz mit diesen Mustern vorzunehmen.
WICHTIG: Fragen Sie uns, ob Ihre Widerrufsbelehrungen richtig sind, um Abmahnungen zu vermeiden.
Zum Text der Neufassung der BGB Info VO
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