01.04.2008 18:48
WettbewerbsrechtEuGH: Angaben auf Weinetiketten dürfen nicht irreführend sein
Auf den Weinetiketten dürfen nur solche Angaben gemacht werden, die nicht mit geschützten traditionellen Begriffen verwechselt werden können.
Ein Winzer beabsichtigte, die Begriffe „Grande Réserve“ bzw. „Reserve“ oder „Privat-Reserve“ auf seine Etiketten drucken zu lassen. Die Aufsichtsbehörde und die Vorinstanzen untersagten deren Verwendung.
Nunmehr wurden dem EuGH verschiedene Fragen zur Entscheidung vorgelegt. Unter anderem, ob die Bezeichnung eines Weines grundsätzlich mit ergänzenden Angaben versehen werden kann. Dies bejahte der EuGH indem er aber gleichzeitig deutlich machte, dass diese ergänzenden Angaben nicht mit traditionellen und geschützten Angaben wie etwa "Gran Reserva" verwechselt werden dürften. Ob das bei den streitigen Begriffen der Fall sei, muss die Vorinstanz nunmehr noch prüfen.
Eine Nachahmung oder Anspielung auf einen geschützten traditionellen Begriff könne schon dann vorliegen, wenn es sich bei dem verwendeten Zeichen um eine sprachliche Übersetzung handele.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13.03.2008 (Rechtssache C-285/06) im Volltext >>
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