DAV fordert Erhöhung der Anwaltsgebühren
Von: Rechtsanwalts Jens Liesegang
Allein seit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) 2004, welches in erster Linie strukturelle Änderungen gebracht hat und keine Anhebung der Gebührentabellen, sei der Preisindex erneut um 8,1 Punkte gestiegen. Im Zeitraum seit 1994 seien die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste um 32 Prozentpunkte gestiegen, dies betreffe auch die der nichtanwaltlichen Mitarbeiter in den Kanzleien. „Bis 1994 gab es lineare Anpassungen der Rechtsanwaltsgebühren in einem Rhythmus von fünf bis sieben Jahren“, erläutert Kilger.
Das RVG hat zwar strukturelle Verbesserungen gebracht. Für den überwiegend forensisch tätigen Teil der Anwaltschaft und im Bereich Familienrecht, privates Baurecht, Medizinrecht hat das RVG wenig geändert, teilweise sogar durch den Wegfall der Beweisgebühr zu Verschlechterungen geführt.
Angesichts eines realistisch mit etwa 10 % anzusetzenden Steigerungsvolumens im Jahr 2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fordert der DAV eine Anpassung der Gebührentabellen linear um ca. 15 % als angemessene Erhöhung.
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