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23.05.2008 16:29

Urheberrecht

Public Viewing zur EM 2008

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung einer Verordnung zugestimmt, die öffentliche Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball Europameisterschaft 2008 ermöglicht.

Von: Rechtsanwalt Jens Liesegang

Die Verordnung sieht für die Dauer der Sportveranstaltung eine bundesweite Ausnahmeregelung zu den geltenden Lärmschutzvorschriften vor. Die Public Viewing-Veranstaltungen finden meist in den Abend- und Nachtstunden statt, sodass ihnen ohne die beschlossene Verordnung die Regelungen zum Schutz der Nachtruhe entgegenstünden. Um dies zu vermeiden, schafft die Verordnung - wie bereits zur Fußball Weltmeisterschaft 2006 - Abhilfe. So bekommen auch die Veranstalter entsprechende Planungs- und Rechtssicherheit.

Update 24.5.2008: Die UEFA hält nach wie vor daran fest, dass für Public Viewing Veranstaltungen trotz eines neuen Tarifes der Verwertungsgesellschaften ab einer  Leinwandgröße von 3 Metern Diagonale eine UEFA Lizenz erforderlich ist. Ob diese entgeltlich oder kostenlos ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Sofern die Veranstaltung nicht kommerziell (keine Werbung, Getränke, Essen) ist bleibt die Lizenz kostenlos. Ab 200 Personen gilt eine Veranstaltung aber als kommerziell.

siehe dazu UEFA:

Kein Public Viewing ohne Lizenz

Allgemeine Bedingungen der UEFA für die öffentliche Vorführung von Spielen der UEFA-Fussball-Europameisterschafts-Endrunde 2008

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