Sie sind hier: luebeckonline.com > NewsBlog

29.05.2008 21:37

Markenrecht

TRENDTESTER nicht eintragungsfähig

Das Bundespatentgericht wies die Beschwerde gegen die Abweisung der Markeneintragung zurück, da es sich um ein nicht unterscheidungskräftiges Zeichen handelt.

Von: Rechtsanwalt Jens Liesegang

Im Hinblick auf die verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen in Klassen 9, 16, 35, 36, 38, 39, 41 und 42 stellt die Anmeldung eine unmittelbar beschreibende Bestimmungsangabe und/oder Angabe von Art und Beschaffenheit dar.

BPatG, Beschluss vom 29.4.2008, 33 W (pat) 95/06

Weitere News in dieser Kategorie

EuG: Anheuser-Busch gewinnt gegen Budějovický Budvar
Bald kein fliegender Gerichtsstand mehr bei Internet-Delikten?
Computerspiel BULLY verletzt nicht Namensrechte von Michael "Bully" Herbig
Patentverfahren werden beschleunigt
Löschung der Marke "POST" aufgehoben
Bookmarks: del.icio.usgoogle.comMister WongTechnorati

 

RSS-Feeds

Abonnieren Sie die News als RSS-Feed damit Sie immer auf dem Laufenden sind.

Sie haben eine Frage oder benötigen unseren Rat?

Zögern Sie nicht. Ihre Anfrage ist in jedem Fall unverbindlich. Mit unseren Angebot erhalten Sie eine konkrete Entscheidungsvorlage. Sollten Sie das Angebot nicht wahrnehmen wollen, entstehen keinerlei Kosten für Sie.

Hier unverbindlich anfragen

Oder Sie stellen uns Ihre Frage einfach, anonym und unverbindlich in unserem Forum