29.05.2008 21:42
Markenrecht'Rent Your IT' auch nicht als Wort-/ Bildmarke eintragungsfähig
Das BPatG wies dies Beschwerde gegen die Ablehnung der Markeneintragung zurück, da auch die grafischen Elemente keine Unterscheidungskraft begründen.
Die Marke stelle bloß eine Aufforderung zur Inanspruchnahme der zum Schutz beanspruchten Dienstleistungen dar. Weiterhin seien die grafischen Elemente zu einfach und der Verkehr zu sehr daran gewöhnt, als das dies als Herkunftshinweis aufgefasst würde.
BPatG Beschluss vom 6.5.2008, 24 W (pat) 26/06
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