Sie sind hier: luebeckonline.com > NewsBlog

29.05.2008 22:09

Markenrecht

PLUS-TAXI ist für Klassen 35 und 41 eintragungsfähig

Das BPatG hob die Ablehnung der Markeneintragung für Klasse 35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwal-tung; Büroarbeiten sowie Klasse 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten auf.

Von: Rechtsanwalt Jens Liesegang

Bei den von der Anmelderin nunmehr noch beanspruchten Dienstleistungen handelt es sich jedoch, soweit für den Senat feststellbar, nicht um solche, die mittels eines Taxis oder während einer Taxifahrt bzw. im Zusammenhang mit der Beförderung in einem Taxi erbracht werden. Für diese Dienstleistungen stellt die angemeldete Marke deshalb nach Auffassung des Senats auch keine Angabe dar, die i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zur Bezeichnung ihrer Art, Beschaffenheit, Bestimmung oder ihrer sonstigen Eigenschaften dienen kann.

BPatG, Beschluss vom 15.5.2008, 26 W (pat) 47/06

Weitere News in dieser Kategorie

EuG: Anheuser-Busch gewinnt gegen Budějovický Budvar
Bald kein fliegender Gerichtsstand mehr bei Internet-Delikten?
Computerspiel BULLY verletzt nicht Namensrechte von Michael "Bully" Herbig
Patentverfahren werden beschleunigt
Löschung der Marke "POST" aufgehoben
Bookmarks: del.icio.usgoogle.comMister WongTechnorati

 

RSS-Feeds

Abonnieren Sie die News als RSS-Feed damit Sie immer auf dem Laufenden sind.

Sie haben eine Frage oder benötigen unseren Rat?

Zögern Sie nicht. Ihre Anfrage ist in jedem Fall unverbindlich. Mit unseren Angebot erhalten Sie eine konkrete Entscheidungsvorlage. Sollten Sie das Angebot nicht wahrnehmen wollen, entstehen keinerlei Kosten für Sie.

Hier unverbindlich anfragen

Oder Sie stellen uns Ihre Frage einfach, anonym und unverbindlich in unserem Forum