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15.07.2008 21:31

Gesellschaftsrecht

Weiterleitung der GmbH-Stammeinlage

GmbH-Stammeinlage darf nicht umgehend als Darlehen an die GmbH & Co. KG weiterfließen

Von: StB Bruno

Die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts[1] gelten auch bei der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG. Danach ist die Einlageforderung der GmbH nicht erfüllt, wenn die an sie gezahlten Einlagemittel umgehend als „Darlehen“ an die von den Inferenten beherrschte KG weiterfließen.

Dies hat der Bundesgerichtshof[2] in einem Fall entschieden, in dem die mangels eigenen Kontos der Komplementär-GmbH in bar geleisteten Stammeinlagen bereits nach neun Tagen in voller Höhe als Darlehen an die KG weitergeleitet worden waren.

Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich auch aus den Kapitalerhaltungsregeln[3] keine andere Bewertung, weil diese Regeln erst nach dem ordnungsgemäß abgeschlossenen Kapitalaufbringungsvorgang anwendbar sind.


[1]     § 19 GmbHG.

[2]     BGH, Urt. v. 10.12.2007, II ZR 180/06, DStR 2008, S. 311

[3]     §§ 30, 31 GmbHG.

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