15.07.2008 21:31
GesellschaftsrechtWeiterleitung der GmbH-Stammeinlage
GmbH-Stammeinlage darf nicht umgehend als Darlehen an die GmbH & Co. KG weiterfließen
Die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts[1] gelten auch bei der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG. Danach ist die Einlageforderung der GmbH nicht erfüllt, wenn die an sie gezahlten Einlagemittel umgehend als „Darlehen“ an die von den Inferenten beherrschte KG weiterfließen.
Dies hat der Bundesgerichtshof[2] in einem Fall entschieden, in dem die mangels eigenen Kontos der Komplementär-GmbH in bar geleisteten Stammeinlagen bereits nach neun Tagen in voller Höhe als Darlehen an die KG weitergeleitet worden waren.
Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich auch aus den Kapitalerhaltungsregeln[3] keine andere Bewertung, weil diese Regeln erst nach dem ordnungsgemäß abgeschlossenen Kapitalaufbringungsvorgang anwendbar sind.
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