04.08.2008 09:55
Arbeitsrecht, SteuernEigenmächtiger Urlaubsantritt als Kündigungsgrund
Tritt der Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, so verletzt er damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Ein solches Verhalten ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen. Im Einzelfall kann die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden; so hat das Landesarbeitsgericht Hamm1 in einem Fall entschieden, in dem der Arbeitnehmer irrtümlich davon ausgegangen ist, dass sein Urlaubsanspruch wegen bevorstehender Insolvenzeröffnung verloren geht.
1 LAG Hamm, Urt. v. 17.10.2007, 2 Sa 43/07, NZA‑RR 2008, S. 294
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