04.08.2008 10:15
Betriebsprüfung/AussenprüfungAußenprüfung auch bei Personen möglich, die Berufsgeheimnisse wahren müssen
Bestimmte Berufsgruppen haben eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht und können im Rahmen von Amtsermittlungen ihr Aussageverweigerungsrecht geltend machen.
Ein betroffener Steuerbürger wehrte sich deshalb gegen die Anordnung einer Außenprüfung durch das Finanzamt. Der Bundesfinanzhof[1] gab aber dem Finanzamt Recht. Auch bei den zu Verschwiegenheit verpflichteten Personen kann eine Außenprüfung durchgeführt werden.
Sollte das Finanzamt im Rahmen der Außenprüfung Kontrollmitteilungen fertigen, ist der Berufsträger rechtzeitig von der Absicht zu informieren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich in konkreten Fällen mit entsprechenden Mitteln zu Wehr zu setzen.
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