04.08.2008 11:02
EinkommensteuerNachzahlungszinsen zur Einkommensteuer sind keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten
Wenn bestimmte Steuern (Einkommen‑, Körperschaft‑, Umsatz‑ und Gewerbesteuer) erst lange nach ihrer Entstehung festgesetzt werden und dies zu einer Nachzahlung oder Erstattung führt, wird mit der sog. Vollverzinsung ein Ausgleich geschaffen. Die Verzinsung beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für die Einkommensteuer 2006 beginnt die Verzinsung am 1. April 2008. Die Zinshöhe beträgt 0,5 % für jeden vollen Monat.
Das Finanzgericht Köln[1] hat entschieden, dass Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Die Abzugsfähigkeit von Zinsen erfordere einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Zinsen und einer der sieben Einkunftsarten.
Erstattungszinsen sind dagegen als steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen. Das Finanzgericht hält diese unterschiedliche Behandlung für verfassungsgemäß.
Abschließend entscheiden muss der Bundesfinanzhof.
[1] FG Köln, Urt. v. 2.3.2007, 14 K 2373/04, (Revision eingelegt, Az. BFH: VIII R 33/07), EFG 2008, S. 617, LEXinform 5006104.
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