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04.08.2008 11:04

Lohnsteuer

Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten

Die Rente wegen Erwerbsminderung wird seit dem 1.1.1996 in abgestufter Höhe und abhängig vom Hinzuverdienst gezahlt. Die Hinzuverdienstgrenze wird für jeden Rentner individuell ermittelt.

Von: StB Bruno

Ab 1.7.2008 gelten i. d. R. folgende Hinzuverdienstgrenzen für die jeweilige Erwerbsminderungsrente:

Erwerbsminderungsrenten wegen voller Erwerbsminderung bei Rentenbeginn ab 1.1.2001

zulässiger Hinzuverdienst

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer

in voller Höhe

400,00 €

400,00 €

in Höhe von drei Vierteln

633,68 €

556,85 €

in Höhe der Hälfte

857,33 €

753,39 €

in Höhe von einem Viertel der Vollrente

1.043,70 €

917,17 €

wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Rentenbeginn ab 1.1.2001

 

in voller Höhe

857,33 €

753,39 €

in Höhe der Hälfte der Vollrente

1.043,70 €

917,17 €

Im Einzelfall kann sich die entsprechende Hinzuverdienstgrenze aber auch bei den Neubeziehern erhöhen. Zur Vermeidung von Fehlern sollte in allen Fällen Auskunft beim Rentenversicherungsträger eingeholt werden.[1]



[1]     NahDran BEK 2.2008, S. 15.

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