04.08.2008 11:04
LohnsteuerHinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten
Die Rente wegen Erwerbsminderung wird seit dem 1.1.1996 in abgestufter Höhe und abhängig vom Hinzuverdienst gezahlt. Die Hinzuverdienstgrenze wird für jeden Rentner individuell ermittelt.
Ab 1.7.2008 gelten i. d. R. folgende Hinzuverdienstgrenzen für die jeweilige Erwerbsminderungsrente:
Erwerbsminderungsrenten wegen voller Erwerbsminderung bei Rentenbeginn ab 1.1.2001 | zulässiger Hinzuverdienst | |
Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | |
in voller Höhe | 400,00 € | 400,00 € |
in Höhe von drei Vierteln | 633,68 € | 556,85 € |
in Höhe der Hälfte | 857,33 € | 753,39 € |
in Höhe von einem Viertel der Vollrente | 1.043,70 € | 917,17 € |
wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Rentenbeginn ab 1.1.2001 |
| |
in voller Höhe | 857,33 € | 753,39 € |
in Höhe der Hälfte der Vollrente | 1.043,70 € | 917,17 € |
Im Einzelfall kann sich die entsprechende Hinzuverdienstgrenze aber auch bei den Neubeziehern erhöhen. Zur Vermeidung von Fehlern sollte in allen Fällen Auskunft beim Rentenversicherungsträger eingeholt werden.[1]
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