04.08.2008 11:06
LohnsteuerHinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Teilrenten wegen Alters
Personen, die Teilrenten wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, dürfen vor Vollendung des 65. Lebensjahres zusätzlich zu ihrer Rente noch in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinzuverdienen.
Ab 1.7.2008 gelten i. d. R. folgende Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrenten wegen Alters:
Teilrente wegen Alters | Zulässiger Hinzuverdienst | |
| Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
Vollrente | 400,00 € | 400,00 € |
in Höhe von zwei Dritteln | 484,58 € | 425,83 € |
in Höhe der Hälfte | 708,23 € | 622,36 € |
in Höhe von einem Drittel der Vollrente | 931,88 € | 818,90 € |
Im Einzelfall kann sich die entsprechende Hinzuverdienstgrenze erhöhen. Zur Vermeidung von Fehlern sollte deshalb in allen Fällen Auskunft beim Rentenversicherungsträger eingeholt werden.[1]
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