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04.08.2008 11:06

Lohnsteuer

Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Teilrenten wegen Alters

Personen, die Teilrenten wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, dürfen vor Vollendung des 65. Lebensjahres zusätzlich zu ihrer Rente noch in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinzuverdienen.

Von: StB Bruno

Ab 1.7.2008 gelten i. d. R. folgende Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrenten wegen Alters:

Teilrente wegen Alters

Zulässiger Hinzuverdienst

 

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer

Vollrente

400,00 €

400,00 €

in Höhe von zwei Dritteln

484,58 €

425,83 €

in Höhe der Hälfte

708,23 €

622,36 €

in Höhe von einem Drittel der Vollrente

931,88 €

818,90 €

Im Einzelfall kann sich die entsprechende Hinzuverdienstgrenze erhöhen. Zur Vermeidung von Fehlern sollte deshalb in allen Fällen Auskunft beim Rentenversicherungsträger eingeholt werden.[1]



[1]     NahDran BEK 2.2008, S. 15.

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