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03.09.2008 22:29

Urheberrecht

Google: Alles mit Chrome erstellte gehört uns

Sie erfreuen sich der schnellen Geschwindigkeit des jetzt verfügbaren Browsers Google Chrome? Hoffentlich haben Sie auch gelesen, welche Rechte Sie an allen damit erstellten Inhalten Google einräumen.

Von: Rechtsanwalt Jens Liesegang

Die Lizenzbestimmungen von Google Chrome erlauben es Google, die von Ihnen erstellten Inhalte fast frei zu verwenden. Sie müssen sogar noch garantieren, dass Sie über die entsprechenden Rechte verfügen, um Google dies zu ermöglichen. 

Nicht möglich denken Sie? Lesen Sie selbst in den Lizenzbestimmungen nach:

11. Content license from you

11.1 You retain copyright and any other rights you already hold in Content which you submit, post or display on or through, the Services.By submitting, posting or displaying the content you give Google a perpetual, irrevocable, worldwide, royalty-free, and non-exclusive license to reproduce, adapt, modify, translate, publish, publicly perform, publicly display and distribute any Content which you submit, post or display on or through, the Services.This license is for the sole purpose of enabling Google to display, distribute and promote the Services and may be revoked for certain Services as defined in the Additional Terms of those Services.

11.2 You agree that this license includes a right for Google to make such Content available to other companies, organizations or individuals with whom Google has relationships for the provision of syndicated services, and to use such Content in connection with the provision of those services.

11.3 You understand that Google, in performing the required technical steps to provide the Services to our users, may (a) transmit or distribute your Content over various public networks and in various media; and (b) make such changes to your Content as are necessary to conform and adapt that Content to the technical requirements of connecting networks, devices, services or media. You agree that this license shall permit Google to take these actions.

11.4 You confirm and warrant to Google that you have all the rights, power and authority necessary to grant the above license.

Google hatte bereits früher mit den Lizenzbestimmungen von Google Docs etwas über das Ziel hinausgeschossen und dies kurzfristig abgeändert. Bleibt abzuwarten, was hier folgt. Jedenfalls erklärte Google wohl gegenüber Arstechnica das die Bestimmungen geändert werden.

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Kommentare


Georg Krieger krieger(at)kwpartner.com Website Montag, 08-09-08 17:37
Diese Nachricht ging ja durch die Presse. Was aber bedeutet dies tatsächlich juristisch? Kann die Anzeige einer WebSite in einem Browser schon die Übertragung eines Schutzrechtes bedeuten? Wohl eher nicht.
Dies gilt doch dann nur für durch den Browser erstellte Inhalte - also zum Beispiel Blogs oder die Anwendung eines CMS Systems, das mit diesem Browser funktioniert. Oder gibt es hier auch Einschränkungen?
Hier bin ich (als Nichtjurist) gespannt auf eine weiter gehende juristische Interpretation.


Jens Liesegang ###GUESTBOOK_EMAIL### Montag, 08-09-08 18:26
Vorab vielleicht die Anmerkung, dass zwischenzeitlich die Lizenzbedingungen geändert worden sind. Google beansprucht nicht mehr so weitgehende Rechte.

Juristisch hätte dies aber bedeutet, dass derjenige, der den Nutzungsvertrag für den Browser geschlossen hat, alle Rechte an im Brwoser erstellten, geposteten und angezeigten Inhalte Google eingeräumt hätte.

Fraglich wäre allerdings, inwieweit diese Lizenzbestimmungen etwa unwirksam gewesen wären, da es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die überraschend sind und den Nutzer unangemessen benachteiligen.

Auch wäre es wohl im Streitfall für Google schwer nachweisbar gewesen, dass gerade die Person, die die Inhalte im Brwoser bearbeitet hat auch den Nutzungsvertrag für den Brwoser abgeschlossen hat.

Eins ist jedenfalls mit Sicherheit der breiten Öffentlichkeit durch den Vorfall bewusst geworden: Es ist Vorsicht geboten, bei all dem was tag täglich akzeptiert wird und Google vewendet den Brwoser, um noch mehr das Informationsmonopol über im Internetverfügbare Inhalte auszubauen.




 

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