05.11.2008 08:15
Steuern, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Sozialversicherungsrecht, Umsatzsteuer, EinkommensteuerTermine Dezember 2008
Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden:
Steuerart | Fälligkeit | Ende der Schonfrist bei Zahlung durch | |
|
| Überweisung1 | Scheck2 |
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag3 | 10.12.2008 | 15.12.2008 | 5.12.2008 |
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag | Seit dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. | ||
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag | 10.12.2008 | 15.12.2008 | 5.12.2008 |
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag | 10.12.2008 | 15.12.2008 | 5.12.2008 |
Umsatzsteuer4 | 10.12.2008 | 15.12.2008 | 5.12.2008 |
Sozialversicherung5 | 23.12.2008 | entfällt | entfällt |
1 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Es muss so frühzeitig überwiesen werden, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben.
2 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
3 Für den abgelaufenen Monat.
4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
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