05.11.2008 08:37
SteuernAuszubildende: Minijob kann Ausbildungsbeihilfe ergänzen
Seit 1. August 2008 dürfen Auszubildende nebenher auch einen Minijob ausüben, ohne dass sie dadurch ihre Ausbildungsbeihilfe gefährden. Mit diesem geänderten Anrechnungsverfahren möchte der Gesetzgeber mehr junge Menschen motivieren, selbst für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.
Nicht immer reicht die Ausbildungsvergütung aus, um alle notwendigen Kosten des täglichen Lebens zu bestreiten. In solchen Fällen greift die Agentur für Arbeit Auszubildenden mit der Berufsausbildungsbeihilfe unter die Arme. Diese Beihilfe können Auszubildende beantragen, die während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen können und nur eine geringe Ausbildungsvergütung erhalten. Die Förderung beinhaltet Zuschüsse zur Miete und zum Lebensunterhalt. Da die Ausbildungsbeihilfe nur den notwendigen Bedarf decken soll, sind hier aber sehr enge Grenzen gesetzt.
Zum 1. August 2008 wurden die Sätze der Berufsausbildungsbeihilfe um rund 10 % angehoben. Weiterer Vorteil der Neuregelung: Der persönliche Freibetrag der Auszubildenden beträgt nunmehr für jegliches Einkommen 255 €1. Somit bleibt beispielsweise ein neben der Ausbildung ausgeübter Minijob mit 400 € pro Monat unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale (920 €) und der Sozialpauschale in Höhe von 21,5 % anrechnungsfrei.
Auch nach Beginn der Ausbildung kann die Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Sie wirkt dann laut der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend, aber nur vom Beginn des Monats an, in dem die Förderung beantragt wurde.
Rechner verschafft Klarheit
Interessierte Personen, beispielsweise solche, die gerade eine Ausbildung begonnen haben, können im Internet unter www.babrechner.arbeitsagentur.de einen Ausbildungshilferechner aufrufen. Dieser berücksichtigt die aktuellen Fördersätze und gibt an, ob eine Förderung möglich ist, und wie viel Geld dem Auszubildenden zustehen könnte. Auszubildende, die förderfähig sind, sollten sich so früh wie möglich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen und dort einen entsprechenden Antrag stellen. Nur so können Ansprüche gesichert werden.
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