Sie sind hier: luebeckonline.com > NewsBlog

05.11.2008 08:39

Sozialversicherungsrecht

Studenten: Neue Beiträge ab dem Wintersemester

Zum Wintersemester steigen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten an. Unterm Strich müssen die angehenden Akademiker dann rund 6,30 € pro Monat mehr für ihren Krankenversicherungsschutz aufwenden.

Von: StB Simon Bruno

Studenten sind krankenversicherungspflichtig, wenn sie an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind. Studierende an privaten, nicht staatlichen Einrichtungen werden von der Versicherungspflicht jedoch nicht erfasst. Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten beginnt mit dem Semester, frühestens mit dem Tag der Einschreibung oder der Rückmeldung an der Hochschule. Dabei ist es ohne Bedeutung, wann der Student erstmals an einer Vorlesung teilnimmt.

Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ziel der studentischen Krankenversicherung ist es, den Studierenden einen Versicherungsschutz zu einem Beitrag anzubieten, der ihrer finanziellen Situation angemessen ist. Der monatliche Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung orientiert sich am Bedarfssatz nach dem BAföG. Dieser steigt zum Wintersemester von 466 € auf 512 € pro Monat. Darauf werden in der Krankenversicherung ‑ bundeseinheitlich ‑ Beiträge nach einem Beitragssatz in Höhe von 10,6 % bemessen. Zum Wintersemester 2008/2009 (bzw. spätestens ab 1.10.2008) steigt der Beitragssatz auf 10,7 %. In der Pflegeversicherung gilt der allgemeine Beitragssatz von 1,95 % (2,2 % für kinderlose Studenten nach Vollendung des 23. Lebensjahres).Insgesamt ergeben sich bis 31. Dezember 2008 folgende Beiträge in der Übersicht:

Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten

Allgemeiner Beitrag

Beitrag für Kinderlose, die mindestens 23 Jahre alt sind

seit 1.7.2008

Wintersemester 2008/2009 (bis 31.12.2008)

seit 1. 7. 2008

Wintersemester 2008/2009 (bis 31.12.2008)

Beitrag KV

49,40 €

54,78 €

49,40 €

54,78 €

Beitrag PV

9,09 €

9,98 €

10,25 €

11,26 €

Gesamtbeitrag

58,49 €

64,76 €

59,65 €

66,04 €

Mit Beginn des Jahres 2009 startet der Gesundheitsfonds und damit ein einheitlicher Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Neuerung wirkt sich auch auf die studentische Krankenversicherung aus. Ab Januar 2009 werden die Beiträge zur Krankenversicherung auf Basis von 7/10 des dann gültigen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenversicherung berechnet. Weil der Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % darin bereits enthalten ist, wird dieser für den Beitrag der studentischen Krankenversicherung nicht mehr separat aufgeschlagen.

Zuschuss für BAföG‑Empfänger

Bezieher von Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser stieg zum 1. August 2008 von 47 € auf 50 € pro Monat an. Ab dem 1. März 2009 erhöht er sich auf 54 € pro Monat. Der Zuschuss zur Pflegeversicherung erhöhte sich zum 1. August von 8 € auf 9 €; dieser Wert gilt auch über den 1. März 2009 hinaus.1

Begrenzung der Versicherungspflicht

Der Versicherungsschutz in der Krankenversicherung der Studenten ist zeitlich begrenzt. Studierende sind nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs als Studenten krankenversicherungspflichtig. Über den Abschluss des 14. Fachsemesters oder die Vollendung des 30. Lebensjahres hinaus sind sie nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.2 Solche Gründe sind insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des zweiten Bildungswegs. Danach hat der Studierende aber die Möglichkeit, seinen Krankenversicherungsschutz als freiwillige Mitgliedschaft bei seiner Krankenkasse, also zum Beispiel bei der AOK, fortzusetzen.

Weitere News in dieser Kategorie

Nacherhebung von Sozialbeiträgen gegenüber dem Firmennachfolger
Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
Meldungen: Daten zur Unfallversicherung
Insolvenzgeldumlage: Jetzt an die Krankenkasse
Beiträge: Korrektur-Beitragsnachweis kann erforderlich werden
Bookmarks: del.icio.usgoogle.comMister WongTechnorati

 

RSS-Feeds

Abonnieren Sie die News als RSS-Feed damit Sie immer auf dem Laufenden sind.

Sie haben eine Frage oder benötigen unseren Rat?

Zögern Sie nicht. Ihre Anfrage ist in jedem Fall unverbindlich. Mit unseren Angebot erhalten Sie eine konkrete Entscheidungsvorlage. Sollten Sie das Angebot nicht wahrnehmen wollen, entstehen keinerlei Kosten für Sie.

Hier unverbindlich anfragen

Oder Sie stellen uns Ihre Frage einfach, anonym und unverbindlich in unserem Forum