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11.11.2008 11:28

Wettbewerbsrecht, AGB

Endlich Ruhe beim Widerrufsrecht?

Die Bundesregierung will die Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht ab dem 31. Oktober 2009 nochmals neu ordnen. Wenn ein Verkäufer die dann geltenden amtlichen Muster verwendet, soll er vor entsprechenden Abmahnungen geschützt sein.

Von: RA Marco Rössel

Endlich Ruhe beim Widerrufsrecht! Ab dem 31. Oktober 2009 will die Bundesregierung endlich Klarheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht schaffen. Wer die neuen Muster verwendet, muss künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen angeblich falscher Belehrungen mehr fürchten. Zudem sollen für Internetauktionsplattformen (z.B. eBay) und "normale" Internet-Shops weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen gelten:

  • Im BGB wird ein neuer § 360 eingeführt, der die Anforderungen an die Widerrufs- und Rückgabebelehrung bereits im Gesetz regelt. In § 360 Abs. 3 BGB n.F. wird klargestellt, dass die dann geltenden Musterbelehrungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • In § 355 BGB n.F. wird zwar weiterhin davon ausgegangen, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nur gilt, wenn dem Verbraucher "spätestens bei Vertragsschluss" die Widerrufsbelehrung in Textform mitgteilt wird. Ab dem 31.10.2009 ist aber eine Mitteilung in Textform "unverzüglich nach Vertragsschluss" ebenfalls ausreichend, sofern vorher eine entsprechende Unterrichtung (auch in einer Internetauktion) erfolgt. Die unterschiedlichen Widerrufsfristen für ebay-Auktionen und Internet-Shops dürften sich dann erledigt haben.
  • Auch bei den Widerrufsfolgen soll die Behandlung von ebay-Auktionen und Internet-Shops - wie bei der Widerrufsfrist - weitestgehend vereinheitlich werden. § 357 Abs. 3 BGB, der die Verpflichtung zum Wertersatz regelt, erhält deswegen ebenfalls eine Ergänzung, wonach die Mitteilung unmittelbar nach Vertragsschluss der Miteilung bei Vertragsschluss gleichgestellt wird.

Das am 05.11.2009 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz muss noch vom Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden. Es soll am 31. Oktober 2009 in Kraft treten. Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht.

Pressemitteilung der Bundesregierung

Gesetzentwurf

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Kommentare


Dieter Pflumm pflummdieter(at)gmx.de Freitag, 21-11-08 18:25
Das am 05.11.2009 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz muss noch vom Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden. Es soll am 31. Oktober 2009 in Kraft treten. Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht.

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