DocMorris verliert den Apothekerstreit. Apotheken dürfen nur von Apothekern betrieben werden. Bei Apotheken-Ketten sei nicht immer gewährleistet, dass Gesundheit vor Profit geht, entschied der EuGH.
Von: Rechtsanwalt Jens Liesegang
Die Privilegien für deutsche Apotheker sind mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar und dürfen bleiben. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt. Danach dürfen weiterhin nur approbierte Pharmazeuten Apotheken besitzen, Ketten bleiben unzulässig. Im Interesse des Gesundheitsschutzes sei das gerechtfertigt, urteilte der EuGH.
Zwar arbeiten auch in Doc-Morris-Apotheken ausgebildete Pharmazeuten. Nach Ansicht des EU-Generalanwalts besteht bei angestellten Apothekern aber die Gefahr, dass sie von ihrem Arbeitgeber dazu gebracht werden, wirtschaftliche Interessen über den Gesundheitsschutz zu stellen. (Quellen: SpiegelOnline, EuGH)
curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2009-05/cp090044de.pdf
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