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ttt ttt jens.liesegang(at)luebeck-gruppe.de Dienstag, 05-04-11 13:12
Carsten ax(at)clickrich.de Dienstag, 27-01-09 21:44
Frank Böcker frank(at)boecker.org Mittwoch, 10-12-08 22:16
Dieter Pflumm pflummdieter(at)gmx.de Freitag, 21-11-08 18:25
Tim Tönges me(at)home.de Dienstag, 04-11-08 11:12
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Kommentare
ttt ttt jens.liesegang(at)luebeck-gruppe.de Dienstag, 05-04-11 13:12
test
Carsten ax(at)clickrich.de Dienstag, 27-01-09 21:44
bitte keine Infos verbreiten, die auf noch nicht rechtswirksamen Verfahren beruhen. Wenn die nächste Instanz das Gegenteil behauptet, hat man sich umsonst mit dem Thema befasst.
Frank Böcker frank(at)boecker.org Mittwoch, 10-12-08 22:16
Hallo liebe Informanden von der juristischen Front,
kurz, prägnant und (zunächst) beschränkt auf das Wesentliche.
So macht Information Spaß. Weiter so !
Gruß
Frank Böcker
Dieter Pflumm pflummdieter(at)gmx.de Freitag, 21-11-08 18:25
Das am 05.11.2009 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz muss noch vom Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden. Es soll am 31. Oktober 2009 in Kraft treten. Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht.
?????Datum???
Tim Tönges me(at)home.de Dienstag, 04-11-08 11:12
Es ist möglich entsprechend einer GmbH & Co. KG auch eine UG & Co. KG zu gründen. Vor der Einführung des Momigs waren auch die Gründungen limited & Co. KGs mit einem Stammkapital von 1 Pfund möglich und rechtlich anerkannt. Sollte jedoch nach der Rücklagenbildung des Mindeststammkapitals von 25.000 € der Schritt gegangen werden die Ug in eine GmbH umzufirmieren, muß paralell dazu auch die Co. KG umfirmiert werden.
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